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Wohnmobil
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Wohnmobil: Führerschein, Gewicht, Tempo

Was die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung für Wohnmobile vorgeben – plus das Wichtigste zur Entsorgung.

Führerschein: B bis 3,5 Tonnen

Mit der Klasse B darf man Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren, mit C1 bis 7.500 kg (§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung). Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein, nicht das tatsächliche Gewicht.

Tempo: was über 3,5 Tonnen gilt

WohnmobilAußerortsAutobahn
bis 3,5 t100 km/hkeine Höchstgeschwindigkeit (Richtgeschwindigkeit 130 km/h)
über 3,5 t bis 7,5 t80 km/h80 km/h
mit Anhänger80 km/h80 km/h

Grundlage: § 3 StVO und § 18 StVO. Schilder vor Ort gehen vor.

Parken mit schweren Wohnmobilen

Über 7,5 Tonnen ist regelmäßiges Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten nachts von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig – außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen (§ 12 StVO).

Abwasser und Toilette: nur an die Station

Grauwasser und den Inhalt der Toilettenkassette nie in Gully, Graben, Gewässer oder Gebüsch. Straßenabläufe führen vielerorts direkt in Bäche. Dafür gibt es Ver- und Entsorgungsstationen auf Stellplätzen, Campingplätzen und an manchen Tankstellen; die Standorte nennen die Gemeinden.

Umweltzonen

Auch Wohnmobile brauchen in Umweltzonen die passende Plakette. Welche Zonen gelten und welche Ausnahmen es gibt, regeln die Städte.