Führerschein: B bis 3,5 Tonnen
Mit der Klasse B darf man Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren, mit C1 bis 7.500 kg (§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung). Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein, nicht das tatsächliche Gewicht.
Tempo: was über 3,5 Tonnen gilt
| Wohnmobil | Außerorts | Autobahn |
|---|---|---|
| bis 3,5 t | 100 km/h | keine Höchstgeschwindigkeit (Richtgeschwindigkeit 130 km/h) |
| über 3,5 t bis 7,5 t | 80 km/h | 80 km/h |
| mit Anhänger | 80 km/h | 80 km/h |
Grundlage: § 3 StVO und § 18 StVO. Schilder vor Ort gehen vor.
Parken mit schweren Wohnmobilen
Über 7,5 Tonnen ist regelmäßiges Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten nachts von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig – außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen (§ 12 StVO).
Abwasser und Toilette: nur an die Station
Grauwasser und den Inhalt der Toilettenkassette nie in Gully, Graben, Gewässer oder Gebüsch. Straßenabläufe führen vielerorts direkt in Bäche. Dafür gibt es Ver- und Entsorgungsstationen auf Stellplätzen, Campingplätzen und an manchen Tankstellen; die Standorte nennen die Gemeinden.
Umweltzonen
Auch Wohnmobile brauchen in Umweltzonen die passende Plakette. Welche Zonen gelten und welche Ausnahmen es gibt, regeln die Städte.